Bestimmungen für Markenpartnerschaften und Kooperationen
Diese Bestimmungen regeln Markenpartnerschaften/-kooperationen einschließlich insbesondere einer Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen oder Gewinnspielen bzw. Vorteilsangeboten für leaders-network-Mitglieder, die ein Vertragspartner (im Folgenden: Partner) mit leaders network vereinbart. Sofern eine Vereinbarung nicht in Schrift- oder Textform geschlossen wird, bedarf sie zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in schriftlicher oder Textform durch leaders network und den Partner.
- Soweit in der getroffenen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist, gilt Folgendes: leaders network sendet dem Partner ein von leaders network erstelltes Kooperationskonzept (Laufzeiten, Leistungen, Inhalt, etc.) ebenso wie von leaders network erstellte co-branded Werbemittel für die Markenpartnerschaften/-kooperationen zur Ansicht, die durch den Partner als verbindlich genehmigt gelten, sofern dieser nicht binnen drei Werktagen in Schrift- oder Textform widerspricht. Bei der Gestaltung der co-branded Werbemittel obliegt leaders network die Entscheidungshoheit, um die Werbemittel im Sinne des leaders network Corporate Designs umzusetzen. Auf Anforderung von leaders network stellt der Partner Bild- und Textmaterial für die co-branded Werbemittel zur Verfügung. leaders network ist berechtigt, zur Vorbereitung und Umsetzung der vereinbarten Leistungen der Markenpartnerschaften/-kooperationen nach freiem Ermessen Dritte einzubinden.
- Der Partner stellt leaders network für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte von jeglicher Haftung für von Partner für die Kooperation zur Verfügung gestellte Texte und Bildmaterialien frei.
- Sofern keine Vertragslaufzeit vereinbart wurde, endet die Vertragslaufzeit mit Ausgleich der Abschlussrechnung durch den Partner oder der stattgefundenen Leistungen der ml.
- Der von Partner geschuldete Kostenbeitrag (Partnerbeitrag) ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
- Eine Stornierung einer als Kooperation geplanten Veranstaltung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Im Fall der Stornierung durch den Partner bis vier Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungszeitraum ist leaders network berechtigt, 50% des vereinbarten Partnerbeitrags in Rechnung zu stellen, bei Stornierung bis fünf Wochen vorher 80%, und bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt 100%. Fallen aufgrund der Absage nicht zu verhindernde Gebühren an (zum Beispiel Location, Technik, Catering), werden diese dem Partner in Rechnung gestellt. Im Übrigen erlöschen bei Stornierung alle weiteren Leistungsansprüche.
- Fällt eine Veranstaltung aus, ohne dass leaders network insofern ein Verschulden trifft (etwa wegen Erkrankung eines Referenten, infolge einer Naturkatastrophe oder wegen höherer Gewalt), ist leaders network berechtigt, die Veranstaltung zeitnah an einem mit Partner abzustimmenden neuen Termin nachzuholen. Wird kein neuer Termin gefunden, sind 100% des in Rechnung gestellten Betrags an leaders network zu zahlen.
- Muss eine Veranstaltung wegen einer zu geringen Teilnehmeranzahl abgesagt werden (unter 10 Personen), wird an einem anderen Termin nachgeholt. Ist diese Verschiebung aus wichtigen Gründen seitens leaders network nicht möglich, zahlt leaders network dem Partner 25 % zurück. Ist die Verschiebung für den Partner nicht abbildbar, gibt es keine Rückzahlung.
- Die Details der getroffenen Vereinbarung unterliegen der Verschwiegenheit.
- Der Partner stellt leaders network von sämtlichen Ansprüchen frei, die ein Dritter gegen leaders network oder verbundene Unternehmen wegen Leistungen, Beiträgen oder Handlungen, die der Partner und/oder seine Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Markenpartnerschaft/-kooperation erbringen oder zur Verfügung stellen, oder wegen der Nutzung von Produkten des Partners oder seiner Erfüllungsgehilfen geltend macht. Die Freistellung nach vorstehenden Sätzen umfasst sämtliche Schäden, Kosten und sonstige Aufwendungen sowie angemessene Rechtsverteidigungskosten.
- leaders network behält sich vor, für Markenpartnerschaften/-kooperationen im Einzelfall Teilnahmebedingungen aufzustellen und die Zulassung eines Teilnehmers von einer ausdrücklichen Einverständniserklärung mit solchen Teilnahmebedingungen abhängig zu machen.